Du bist Schüler:in und musst ein Praktikum absolvieren?
Wir haben die wichtigsten Informationen zum Praktikum für dich zusammengestellt. Wenn noch Fragen offen bleiben steht dir die AK gerne zur Verfügung.
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Video
Viele Schüler:innen in Österreich müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Video erfährst du die wichtigsten Antworten zu Bewerbung, Gehalt und zur Arbeitszeit.
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Ratgeber
Arbeitsvertrag allgemein
Du musst im Rahmen deiner Schulausbildung (HAK, HAS, AUL) ein Praktikum machen? Dieser Arbeitsvertrag regelt deine Rechte und Pflichten im Betrieb.
Von der Basis-Info zum Praktikum über Gehalt, Papiere und Zeugnis bis zu den absoluten No-Gos im Praktikum – hol dir den Durchblick mit vielen spannenden Infos zu einer spannenden Zeit. Mit diesem Ratgeber bist du für dein Pflichtpraktikum gut gerüstet.
Für Auszubildende im Gastgewerbe: Du musst während deiner Schulzeit (oder Schulausbildung) eine Praxisausbildung (Pflichtpraktikum) in einem Betrieb absolvieren. Dieser Arbeitsvertrag regelt deine Rechte und Pflichten im Betrieb.
Von der Basis-Info zum Praktikum über Gehalt, Papiere und Zeugnis bis zu den absoluten No-Gos im Praktikum – hol dir den Durchblick mit vielen spannenden Infos zu einer spannenden Zeit. Mit diesem Ratgeber bist du für dein Pflichtpraktikum gut gerüstet.
Anspruch auf Lohn oder Gehalt hast du nur wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Sofern kein Arbeitsverhältnis vorliegt, bedeutet das: kein Lohn oder Gehalt nach dem Kollektivvertrag sondern (wenn vereinbart) ein „Taschengeld“, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch. Dafür gibt es in der Regel keine Bindung an Arbeitszeiten und die Vermittlung von Inhalten passend zur schulischen Ausbildung stehen im Mittelpunkt, nicht deine Arbeitsleistung.
Vor Arbeitsbeginn musst Du angemeldet werden!
Anmeldung bitte!
Vor Arbeitsbeginn muss dich deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse anmelden. Nur dann bist du versichert. Die Anmeldebestätigung von der Österreichischen Gesundheitskasse solltest du sofort erhalten und am Ende deines Praktikums auch eine Abmeldebestätigung.
"Aber er hat gesagt..." lässt sich nur schwer beweisen
Alles aufschreiben
Führe täglich eigene Aufzeichnungen über deine Arbeitszeiten und deine Tätigkeiten. Im Streitfall hast du so eine lückenlose Dokumentation. Achtung: Unterschreibe niemals unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen!
Auch im Praktikum hast Du Anspruch auf Urlaub
Urlaub? Ja, bitte!
Auch wenn du nur ein paar Wochen arbeitest, steht dir, je nach Dauer deines Praktikums, anteilig Urlaub zu. Verbrauchst du den Urlaub nicht, dann gibt es stattdessen Bares. Am Ende des Praktikums müssen übrige Urlaubstage als Ersatzleistung ausbezahlt werden.
Check unbedingt Deine Lohnabrechnung
Tag der Abrechnung
Am Ende des Praktikums musst du eine Abrechnung bekommen. Prüfe die Lohnabrechnung unbedingt sofort! Wurde dein Lohn und auch die Urlaubsersatzleistung abgerechnet? Du hast zu wenig bekommen oder bist nicht sicher, ob die Abrechnung stimmt? Kein Problem – Wir von der AK Wien helfen dir dabei.
Die AK hilft Dir, zu viel bezahlte Steuern zurückzuholen. Und auch wenn du (noch) keine Lohnsteuer bezahlst, kannst du dir die sogenannte Negativsteuer zurückholen. Das macht man mit einer sogenannten Abeitnehmer:innenveranlagung – die umgangssprachlich auch oft Steuerausgleich genannt wird.
Tipp
Du brauchst Hilfe bei der Praktikumssuche? Hier findest du praktische Tipps zur Stellensuche.